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Bei der Betreuung handelt es sich um die gesetzliche/rechtliche Vertretung von erwachsenen Menschen, die aufgrund von psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend beziehungsweise dauerhaft ganz oder teilweise nicht selbst regeln können.

Das Betreuungsrecht regelt, wie und in welchem Umfang für eine hilfsbedürftige Person vom Gericht eine Betreuerin/ein Betreuer bestellt wird. Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist.
Bereiche, die die Betroffenen eigenständig erledigen können, dürfen den Betreuern nicht übertragen werden. Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.
Der Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis zu vertreten. Von seiner Vertretungsbefugnis erfasst werden aber nur die Handlungen innerhalb des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises.

 

Film: Was ist eine Betreuung?